I. Schließfächer
- Kunden können Wertgegenstände jeder Art in einem Schließfach im bankeigenen Tresorraum einlegen.
- Die Entnahme der Gegenstände erfolgt zunächst nur am gleichen Standort.
- Mittelfristig ist geplant, auch eine Entnahme an anderen Automatenstationen auf der Insel zu ermöglichen.
- Es gibt verschiedene Sicherheitsstufen für die Schließfächer, von der einfachsten Stufe, die Kenntnis der Kontonummer erfordert, bis hin zu komplexeren Sicherheitsverfahren, die eine Drei-Wege-Verifikation durch Passwörter oder persönliche Identifikationsmerkmale erfordern.
- Für die Nutzung des Service muss das Schließfach angemietet werden.
- Je nach Sicherheitsstufe fallen hierfür tägliche Gebühren an.
- Bei Rückständen bei der Zahlung der Mietegebühren wird das Schließfach eingefroren.
- Eine Entnahme der Gegenstände ist erst möglich, nachdem die säumige Gebühr bezahlt wurde.
II. Geschäftszeiten und Neuaufnahmen
- Die Nutzung des Bankservice ist nur zu den Geschäftszeiten möglich.
- Die Bank behält sich das Recht vor, Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder die Eröffnung eines Kontos oder die Anmietung eines Schließfachs zu verweigern.
- Die Entscheidung hierüber liegt im alleinigen Ermessen der Bank. Die Entscheidung kann unter anderem aufgrund der Liquidität des Kunden, der Bonität oder des bisherigen Verhaltens und seriösen Auftretens des Kunden getroffen werden.
- Die Mitarbeiter der Bank sind berechtigt, Anweisungen im Rahmen ihrer Zuständigkeit zu erteilen, denen der Kunde jederzeit Folge zu leisten hat.
- Verstöße gegen Anweisungen können nach Ermessen der Mitarbeiter der Bank geahndet werden. Bis hin zur fristlosen Kündigung der Geschäftsbeziehung und Einbehalten aller Gegenstände im Schließfach.
- Bei Beschwerden kann der Kunde sich an die Beschwerdestelle der Bank wenden.
III. Tresorraum
- Für die Sicherheit im Tresorraum kann keine hundertprozentige Garantie übernommen werden. (Wer genug Sprengstoff hat, kommt überall hinein.)
- Die Bank garantiert jedoch, dass sowohl hinsichtlich der eingesetzten Technologien als auch hinsichtlich des genauen Lagerortes von Wertgegenständen als auch zu sonstigen Sicherheitsvorkehrungen nur der engste Mitarbeiterkreis der Bank Zugang hat.
- In unregelmäßigen Abständen werden Schätzungen veröffentlicht, wie viele Raketen nötig sind, um den zentralen Tresorraum zu knacken.
IV. Sicherheit der Kunden
- Jeder Kunde ist selbst verantwortlich für die eigene Sicherheit.
- Parkplätze und abschließbare Automatenräume sind lediglich ein Service der Bank.
- Es kann keine Haftung übernommen werden, falls auf dem Weg zum Bankgebäude oder innerhalb der Bank-Liegenschaften Überfälle stattfinden und Kunden zu Schaden kommen.
- Die Kunden sind für den sicheren Transfer ihrer Wertgegenstände aus ihrem Schließfach selbst verantwortlich.
- Die Bank übernimmt weder die Haftung für verlorengegangene oder weitergegebene Passwörter, Kontonummern und sonstiger sicherheitsrelevante Daten, noch für den Transfer der Wertgegenstände aus dem Tresorraum zur Entnahmestation.
V. Wartung und Überprüfung der Systeme
- Wir garantieren unseren Kunden regelmäßige Wartungsarbeiten und Überprüfungen unserer Systeme, um Manipulationen durch Dritte zu verhindern, die unseren Kunden Schaden zufügen könnten.
- Wir übernehmen jedoch keine Haftung für Schäden, die trotz unserer Bemühungen entstehen könnten.